UNDERBPM Lizenz-Guide
Prüfen Sie das konkrete Angebot vor Zahlung. Kaufvertrag und rechtmäßige Produzentenbedingungen bestimmen Ihre Rechte; der Leitfaden ändert bestehende Lizenzen nicht.
Lizenzen vergleichen
Unten stehen Standardwerte. Produzentenbedingungen können abweichen; „nicht angegeben“ bedeutet nicht unbegrenzte Nutzung. Prüfen Sie Angebot und Vertrag.
| Feature | MP3 | WAV | STEMS | EXKLUSIV |
|---|---|---|---|---|
| Streams | 100k | 500k | Unbegrenzte nichtkommerzielle Streams | Unbegrenzt |
| Videos | Nicht angegeben | 1 | Nicht angegeben | Unbegrenzt |
| Monetarisierung | Nein | Ja | Ja | Ja |
| Content ID | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Dateien | MP3 | WAV | Trackouts | Alle Dateien |
| Beat-Verfügbarkeit | Im Verkauf | Im Verkauf | Im Verkauf | Entfernt |
🔥 Exklusiver Buyout
Was passiert nach dem Kauf?
FAQ
Ja. Distribution ist innerhalb der gekauften Lizenz erlaubt.
Normalerweise mit WAV, STEMS und EXCLUSIVE, aber die genaue Erlaubnis hängt von den Lizenz-Einstellungen des Producers ab.
Nur wenn die gekaufte Lizenz Content-ID-Rechte gewährt, meist bei Exclusive-Bedingungen.
Ja, wenn der Beat noch verfügbar ist und die exklusiven Rechte nicht verkauft wurden.
Vollständiges Lizenzbeispiel
Zum Beispiel werden bei einem echten Kauf Käufer, Producer, Beat-Titel und Lizenztyp automatisch aus dem Order-Snapshot eingefügt.
1. Parteien
Diese Lizenzvereinbarung wird zwischen dem Producer (Lizenzgeber) und dem Käufer (Lizenznehmer) für die lizenzierte Nutzung der musikalischen Komposition und Tonaufnahme (Beat) geschlossen.
2. Lizenzerteilung
Nach vollständiger Zahlung erhält der Käufer die ausdrücklich in MP3-, WAV-, STEMS- oder EXCLUSIVE-Vertrag und offengelegten rechtmäßigen Zusatzbedingungen gewährten Rechte.
Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben dem Producer vorbehalten.
Exclusive-Verkauf entfernt den Beat aus dem Verkauf und sperrt neue Käufe. Frühere nicht ausschließliche Lizenzen bleiben gültig. Urheberrechte gehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung über.
3. Erlaubte Nutzung
Vorbehaltlich der Einschränkungen der gewählten Lizenz darf der Lizenznehmer:
- Vocals aufnehmen und abgeleitete Werke erstellen
- Den fertigen Song auf Streaming-Plattformen vertreiben
- Nur bei Erlaubnis der gekauften Lizenz monetarisieren
- Den Song live aufführen
- Den Beat in Musikvideos und Social-Media-Content nutzen
4. Stream- und Nutzungslimits
Jede Lizenzstufe enthält bestimmte Nutzungslimits, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Maximale Anzahl von Streams
- Broadcast-Einschränkungen
- Monetarisierungsumfang
Nutzung über die Grenzen hinaus erfordert passende Lizenz oder schriftliche Erlaubnis; keine automatische Nachfrist wird zugesagt.
Folgen einer Überschreitung richten sich nach Kaufvertrag und Gesetz.
„Unbegrenzt“ gilt nur für ausdrücklich so bezeichnete Nutzungen.
5. Einschränkungen
Der Lizenznehmer darf NICHT:
- Den Beat in Rohform weiterverkaufen, unterlizenzieren, teilen oder weiterverbreiten
- Urheberschaft oder nicht ausdrücklich übertragene Rechte beanspruchen
- Content ID ohne Lizenzerlaubnis oder separate schriftliche Produzentenzustimmung registrieren
- Den Beat in rechtswidrigen, diffamierenden, hasserfüllten oder schädlichen Inhalten verwenden
6. Credit-Pflicht
Der Lizenznehmer stimmt zu, den Producer wie folgt zu nennen:
“Prod. by DRFT808”
Wo dies vernünftigerweise möglich ist (z.B. Streaming-Plattformen, YouTube-Beschreibungen).
Fehlender Credit macht die Lizenz nicht ungültig, kann aber eine zu korrigierende Vertragsverletzung darstellen.
7. Eigentum
Der Produzent behält nicht ausdrücklich übertragene Rechte, soweit anwendbar:
- Urheberrecht an der Komposition
- Urheberrecht an der Masteraufnahme
- Publishing-Rechte
Außer in Fällen, in denen eine Exclusive License solche Rechte ausdrücklich überträgt.
8. Content ID & Claims
Content ID richtet sich nach Lizenz und Drittrechten und darf frühere gültige Lizenzen nicht beeinträchtigen.
Wenn ein Claim die rechtmäßige Nutzung beeinträchtigt, kann der Lizenznehmer eine manuelle Freigabe des Claims anfordern.
Content-ID-Kontrolle bei Exclusive geht nur über, soweit anwendbar und vertraglich nicht beschränkt.
9. Zahlungen & Rückerstattungen
Digitalkäufe sind nach Bereitstellungsbeginn endgültig, vorbehaltlich zwingenden Rechts und erforderlicher ausdrücklicher Zustimmung. Kein freiwilliger Umtausch bei Meinungs-, Geschmacks- oder Planänderung. Rechte bei Nichtlieferung/Vertragswidrigkeit bleiben.
Bei fehlenden Dateien/Lizenzen: support@underbpm.com mit Bestellnummer und Kauf-E-Mail. Vorheriger Kontakt zum Zahlungsanbieter beendet die Lizenz nicht von selbst.
10. Samples, KI und Plattformverantwortung
Die Standardlizenz untersagt KI-Training, Datensätze, Modellentwicklung und Klonen ohne separate schriftliche Produzentenerlaubnis. Sample-Freigabe ist ohne schriftliche Zusage nicht garantiert; prüfen Sie weitere Freigaben. Produzenten verantworten Rechte/Angaben, UNDERBPM eigene gesetzliche Leistungspflichten.
11. Beendigung
Beendigung bei wesentlichem Verstoß richtet sich nach Gesetz und Kaufvereinbarung.
Nach Beendigung muss der Lizenznehmer jede weitere Nutzung und Verbreitung des Beats einstellen, soweit eine Entfernung vernünftigerweise möglich ist.
12. Anwendbares Recht
Anwendbares Recht und zuständige Gerichte ergeben sich aus einschlägigen Regeln. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.